Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter aufgrund der Verordnung zugewiesen sind, muss mindestens ein Gefahrgutbeauftragter schriftlich bestellt werden (§ 3 GbV). Ein Gefahrgutbeauftragter darf nur bestellt werden, wenn die Person im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises ist. Dieser Schulungsnachweis wird nach erfolgreicher Teilnahme an einer von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannten Schulung und dem Bestehen einer Prüfung durch die IHK ausgestellt.
Die Zugangsdaten zu unserem Übungsmaterial erhalten Sie unmittelbar nach der Bestellung in unserem Webshop, sodass Sie sofort mit der Vorbereitung beginnen können. Bitte beachten Sie, dass das Durcharbeiten der Übungsmodule keine Garantie für das Bestehen der Prüfung darstellt. Allerdings erhöhen Sie mit unserer gezielten Vorbereitung Ihre Chancen erheblich, die Prüfung erfolgreich abzulegen und den Schulungsnachweis zu erlangen.
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*ohne Mehrwertsteuer